Mit der Forschungszulage erhalten Unternehmen in Deutschland erstmals einen gesetzlich verankerten Steuergutschrift-Anspruch für Forschung & Entwicklung. Ob Start-up, Mittelstand oder Konzern – die Zulage senkt Ihre FuE-Kosten um bis zu 35 % und ist programmunabhängig kumulierbar.
Wir arbeiten auf Erfolgsbasis: Unsere Vergütung fällt erst an, wenn die Fördermittel für Ihre bereits identifizierte Maßnahme bewilligt sind – transparent und ohne Risiko.
Gezielte Analyse Ihrer Projektidee und Recherche des optimalen Fördertopfs.
Komplette Erstellung aller Antragsunterlagen inkl. Kosten- und Finanzierungsplänen.
Fristgerechte Aufbereitung der Mittelabrufe und Reports – revisionssicher.
Follow-up bei Bewilligungsstellen und Banken, damit die Forschungszulagen zügig auf Ihrem Konto landen.
Die Forschungszulage ist ein bundesweites Steuergutschrift-Programm, das 25 % (bzw. 35 % für KMU) der förderfähigen FuE-Personalkosten sowie Teile der Auftragsforschung erstattet. Bescheinigung Forschungszulage
Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen – vom Start-up über KMU bis zum Großkonzern – unabhängig von Branche oder Rechtsform, sofern sie eigene oder vertraglich beauftragte FuE-Vorhaben betreiben.
Zuerst wird online eine BSFZ-Bescheinigung zum FuE-Gehalt des Projekts beantragt. Nach Erhalt reichen Unternehmen jährlich einen unbürokratischen Zulage-Antrag im ELSTER-Portal des Finanzamts ein. Bescheinigung Forschungszulage
Bis Ende 2025 gelten 10 Mio € Bemessungsgrundlage (Zulage max. 2,5 Mio €/Jahr; KMU 3,5 Mio €). Ab 2026 steigt die Basis auf 12 Mio € und die Zulage entsprechend auf 3 Mio €/Jahr (KMU 4,2 Mio €). Eura AGIHK München
Förderfähig sind: interne FuE-Personalkosten, 70 % von Auftragsforschungsausgaben sowie ab 2024 ausgewählte Wirtschaftsgüter (z. B. Prototypen, Spezial-Software) des Projekts.
Fördermittel sind projektgebundene Zuschüsse (z. B. ZIM, Innovation Fund). Sie haben ein festes Budget, werden im Wettbewerbsverfahren vergeben und meist schon vor oder während der Projektdurchführung ausgezahlt.
Forschungszulage ist eine gesetzlich verankerte Steuergutschrift nach dem FZulG: Anspruch statt Wettbewerb, rückwirkend über die Steuererklärung verrechenbar (25 % bzw. 35 % für KMU) und programmunabhängig kombinierbar, solange Beihilfeobergrenzen eingehalten werden. Bundesministerium der Finanzen