In Deutschland und der EU gibt es mehrere Möglichkeiten
Investionen fördern zu lassen. Wir finden die Beste für Sie.
•Förderanforderungen gelten Bundesland unabhängig
•Förderdeckel orientiert an gesamthafter CO2-Einsparung pro Jahr und Euro
•Förderungen von 10%-45% möglich
•Förderanforderungen gelten Bundesland abhängig aber basierend auf einem überregionalen Fördertopf
•Kein Förderdeckel vorhanden aber klarer Verweis auf Ablehnung bei zu geringen CO2-Einsparungen
•Förderungen von 10%-50% möglich
•Förderanforderungen gelten Bundesland abhängig
•In der Regel kein Förderdeckel vorhanden
•Förderungen von 10%-70% möglich
Wir arbeiten auf Erfolgsbasis: Unsere Vergütung fällt erst an, wenn die Fördermittel für Ihre bereits identifizierte Maßnahme bewilligt sind – transparent und ohne Risiko.
Ermittlung der passenden Fördermöglichkeiten
Professionelle Beantragung der Fördermittel.
Dokumentation der erfolgten Maßnahme.
Sicherstellung einer zügigen Auszahlung der Fördermittel an den Begünstigten.
Gefördert werden u. a. effiziente Motoren, Ventilatoren, Pumpen, Druckluftsysteme und Wärmeübertrager.
Förderberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie bestimmte größere Unternehmen gemäß Förderkriterien.
Die Investition muss zur Effizienzsteigerung beitragen, förderfähig sein und bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen.
Die durchschnittliche Bewilligungsquote liegt bei rund 99 % – abhängig von Maßnahme, Antragstellung und Dokumentation.
Zertifizierte Energieberater:innen der EEE-Liste mit umfassender Projekterfahrung.
Die Lifecycle-Analyse umfasst eine detaillierte Betrachtung aller Phasen des Immobilienlebenszyklus, von der Planung über den Betrieb bis zur Sanierung oder Entsorgung.
Ein iSFP ist ein staatlich gefördertes Gutachten mit individuell abgestimmten Sanierungsempfehlungen und Förderübersichten. Wir bieten unseren Kunden darüber hinaus auch managementtaugliche Präsentationen und Investitionsentscheidungen an.
Neben einer Förderung auf die Erstellung gibt es bei Umsetzung einen zusätzlichen Bonus von 5 % auf förderfähige Maßnahmen für Wohngebäude.
Eigentümer:innen von Wohngebäuden – sowohl private als auch institutionelle Immobilieninvestoren. Auch für Nichtwohngebäude können Sanierungsfahrpläne erstellt werden.
Die Bearbeitungszeit liegt meist bei 4–6 Wochen – abhängig vom Gebäudetyp und Umfang.
Sollte Dringlichkeit eine Rolle spielen dann können wir einen Sanierungsfahrplan gegen Aufpreis auch in wenigen Tagen erstellen.
Er schafft Planungssicherheit, ermöglicht höhere Förderungen und optimiert die Sanierungsstrategie langfristig.
Selbstverständlich können Sanierungsfahrpläne auch für Nichtwohngebäude erstellt werden. Ab einer Nettogrundfläche von 500m2 gibt es hierfür einen Zuschuss von 4.000€.
Von der Auswahl des passenden Förderprogramms über die Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis und der Auszahlung begleiten wir Sie bei jedem Schritt.
Je nach Programm und Vorhaben gibt es unterschiedliche Dokumente die wir von Ihnen benötigen. Dies klären wir mit Ihnen im Einzelgespräch bzw. vor Projektaufnahme.
In der Regel 6–12 Wochen – abhängig von Förderstelle, Projektumfang und Vollständigkeit der Unterlagen.
BAFA, KfW, Landesprogramme, Forschungszulage, kommunale Töpfe – je nach Maßnahme und Zielgruppe decken wir sämtliche Förderprogramme ab die in Deutschland oder auch Europaweit greifen.
Ja, in vielen Fällen sind Förderprogramme miteinander kombinierbar – sofern sich Förderungen nicht überschneiden. Eine individuelle Prüfung ist essenziell.
Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Erst wenn Sie uns beauftragen Sie bei Ihrem Vorhaben zu begleiten werden wir vergütet.